Service

Wir bleiben Ihnen verbunden. Softwarepflege und Support – zwei gute Gründe, sich zu binden.

Softwarepflege und Support sind die beiden Säulen des kesa-Service.

Mit Softwarepflege, das heißt, regelmäßiger Aktualisierung, sind Programm und Kenndaten stets auf dem neuesten Stand. Und der Support sichert Ihnen unsere Unterstützung bei Fragen und Problemen.

Häufig gestellte Fragen

Handbuch

kesa-Service – Softwarepflege

Das Programm kesa-aladin wird laufend weiterentwickelt, weil sich zum Beispiel Normen und technische Richtlinien ändern. Darüber hinaus kommen ständig neue Verbrennungseinrichtungen oder Abgassysteme oder sonstige Bauteile für Abgasanlagen auf den Markt, deren Kenndaten in das Programm aufgenommen werden.

Alle diese Neuerungen stehen Ihnen nur zur Verfügung, wenn Sie mit uns die Softwarepflege vereinbart haben. Mit Softwarepflege verfügen Sie stets über die aktuelle Programmversion mit den aktuellen Daten.

Im Rahmen der Softwarepflege können Sie jederzeit die jeweils neueste Version inklusive der aktuellen Kenndaten (Verbrennungseinrichtungen, Abgasanlagen, Zugbegrenzer, Abgasschalldämpfer, Rauchsauger usw.) und Informationen von unserer Internetseite www.kesa.de herunterladen oder das Programm inklusive Kenndaten und Informationen mit der LiveUpdate-Programmfunktion aktualisieren.

Programme, die wir vielleicht erst in der Zukunft entwickeln, werden wir Ihnen zu Vorzugspreisen anbieten. Dies gilt ebenfalls für Weiterentwicklungen des Programms kesa-aladin, wenn sie den Rahmen der Softwarepflege sprengen und es insofern gerechtfertigt ist, die Versionsnummer vor dem ersten Punkt zu ändern. Dies gilt ebenfalls für neu zu entwickelnde Programmteile oder Programmausstattungen, wenn diese für den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Programms kesa-aladin nicht unbedingt erforderlich sind.

kesa-Service – Support

Der Support umfasst unsere telefonische, schriftliche oder sonstige Unterstützung bei Problemen bei der Arbeit mit dem Programm kesa-aladin, sofern diese nicht durch die im Programm oder im Handbuch bereitgestellten Hilfen durch den Anwender selbst gelöst werden können.

Im Rahmen des Supports können Sie während unserer Telefonzeiten im telefonischen Gespräch mit unseren Mitarbeitern Fragen zum Programm stellen und Probleme bei der Arbeit mit dem Programm erörtern.

Außerhalb der Telefonzeiten können Sie uns eine sogenannte »qualifizierte« Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen oder per e-Mail oder Fax zu senden. Qualifiziert sind für uns Mitteilungen, wenn Sie Ihren Namen, Ihre Kundennummer (falls vorhanden), Ihre Telefonnummer und gegebenenfalls Ihre e-Mail-Adresse oder Faxnummer angeben. Und wenn Sie uns möglichst genau Ihr Problem schildern.

Alle diese Angaben sind für uns notwendige Voraussetzung dafür, dass wir im Rahmen unseres Supports tätig werden können. Nachrichten, die in diesem Sinne als nicht qualifiziert angesehen werden müssen, können wir dagegen nicht bearbeiten (es ist dann einfach zu mühsam).

Wenn Sie jedoch diese Vorgaben einhalten, werden wir uns so schnell wie möglich telefonisch, per e-Mail, Fax oder per Post mit Ihnen in Verbindung setzen. Wenn Sie unseren telefonischen Rückruf nicht entgegennehmen, erhalten Sie von uns eine entsprechende Mitteilung mit der Bitte, nochmals mit uns Kontakt aufzunehmen. Falls uns Ihre e-Mail-Adresse oder Faxnummer vorliegt, werden wir versuchen, den Support auch per e-Mail oder per Fax baldmöglichst sicherzustellen.

kesa-Service – Sonstiges

In besonderen Fällen wie Überlastung oder Ausfall von Mitarbeitern durch Krankheit oder bei nicht vorhersehbaren Ereignissen, welche die Durchführung des kesa-Services einschränken, werden wir den Service im Rahmen der verbleibenden Möglichkeiten unter Berücksichtigung der Reihenfolge der Eingänge und der Dringlichkeit bearbeiten.

Die Durchführung von Berechnungen von Abgasanlagen ist nicht Bestandteil des kesa-Services und muss gesondert in Auftrag gegeben und abgerechnet werden. Hierfür gibt es eine Leistungsbeschreibung, die Sie hier herunterladen können.

Der kesa-Service wird halbjährlich (im Frühjahr und im Herbst) abgerechnet. Sie erhalten also zweimal im Jahr eine Rechnung über den Halbjahresbetrag für den kesa-Service.

Nach Bestellung müssen Sie den kesa-Service für mindestens ein Jahr bezahlen. Danach können Sie den kesa-Service jederzeit schriftlich abbestellen (kündigen). Bei Kündigung des kesa-Services werden eventuell offene Beträge für Programmlizenzen sofort fällig.