Modul IVS

Störfallberechnung nach IVS Richtlinie 106 – Klassifizierung von freistehenden Abgasanlagen nach EN 13084 Teil 7.

Was ist das Modul IVS/Störfall?

Überprüfung der Rußbrandbeständigkeit freistehender mehrschaliger Schornsteine: Störfallsimulation nach IVS-Richtlinie 106 mit werkseigener Qualitätskontrolle nach EN 13084-7.

Rußbrandbeständigkeit

Die Rußbrandbeständigkeit wird mit dem in IVS-Richtlinie 106 festgelegten rechnerischen Verfahren ermittelt. Dabei werden die Parameter des Störfalls „Rußbrand“ entsprechend EN 13084-6 Absatz 6.1.4.3 folgendermaßen festgelegt:

Die Temperatur steigt von Betriebstemperatur innerhalb von 10 Minuten linear auf Störfall-Temperatur. Danach bleibt sie 30 Minuten lang auf Störfall-Temperatur.

Die Betriebstemperatur ist 20 °C
Die Rußbrand-Temperatur ist 1000 °C

Der Schornstein gilt als rußbrandbeständig, wenn unter Störfallbedingungen die Temperatur an der Außenseite des Tragrohres 80 °C nicht übersteigt. In diesem Fall wird der Schornstein mit G (rußbrandbeständig) klassifiziert. Andernfalls mit O (nicht rußbrandbeständig).